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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der OH Objektbetreuung

1. Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der
OH Objektbetreuung,
Rathausstraße 29, 38644 Goslar-Hahnenklee,
sowie den Niederlassungen in
–  38889 Blankenburg (Harz),
–  38820 Halberstadt,
–  38640 Goslar,
(im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt),
und deren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt).

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die OH Objektbetreuung stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3)
Telefon: 0 53 25 – 5 38 08 36
E-Mail: info@objektbetreuung-harz.de
Web: www.objektbetreuung-harz.de


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2. Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die Betreuung, Reinigung, Verwaltung und/oder Vermietung von Immobilien, insbesondere Ferienwohnungen und Ferienhäusern.
(2) Die genauen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen schriftlichen Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.


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3. Leistungsmodelle

3.1 Reinigungsmodell

Im Reinigungsmodell übernimmt die OH Objektbetreuung die regelmäßige und/oder bedarfsweise Reinigung des Objektes.
Die Abrechnung erfolgt pro Einsatz gemäß vereinbartem Preis.

3.2 Hausbetreuungsmodell

Hier übernimmt die OH Objektbetreuung zusätzlich einfache Wartungsarbeiten, Objektkontrollen sowie die Überwachung technischer Einrichtungen.
Leistungsumfang und Intervalle werden im Einzelvertrag festgelegt.

3.3 Schlüsselservice-Modell

Im Schlüsselservice-Modell wird die Schlüsselverwaltung sowie die Ausgabe und Rücknahme der Schlüssel übernommen.
Details zur Schlüsselübergabe siehe Punkt 3.6.

3.4 Verwalter- bzw. Vermietmodell

Die OH Objektbetreuung bietet hierbei die Vermietung des Objekts über verschiedene Online-Portale (VERSE-Portale) an.
Die Kommunikation mit den Gästen, die Vermietung zu einem zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmten Tarif und die Verwaltung der Buchungen werden vollständig von der OH Objektbetreuung übernommen.
Eine Eigenvermietung oder Eigennutzung des Objekts durch den Eigentümer ist in diesem Modell ausgeschlossen, um eine ganzjährige Vermietung sicherzustellen.

Die OH Objektbetreuung erhält hierfür eine Provision von bis zu 20 % auf den Übernachtungspreis.
Die Endreinigung wird direkt über das Buchungsportal mit dem Gast abgerechnet und an den Eigentümer überwiesen.
Die OH Objektbetreuung stellt dem Eigentümer die Endreinigung in Rechnung, die dieser bereits über das Portal erhalten hat.
Die Abrechnung erfolgt monatlich in einer Sammelrechnung.
Ggf. anfallende Kurtaxe oder Gästebeiträge werden durch die jeweilige Kommune separat abgerechnet.

Haftung:
Schäden, die durch Gäste verursacht werden, sind durch die portaleigene Haftpflichtversicherung abgedeckt, sofern sie dem Gast eindeutig zuzuordnen sind.
Ein Schadensprotokoll wird durch die Objektbetreuung erstellt.
Kleinschäden und Abnutzungsschäden sind hiervon ausgenommen.
Es gelten ausschließlich fahrlässige, grobfahrlässige oder mutwillige Beschädigungen.
Folgeschäden durch Ausfall von Vermietungen oder nachfolgende Buchungen sind durch die Versicherung nicht abgedeckt.

3.5 Sonderleistungen – Leihwäsche

Die Leihwäsche besteht aus standardisierten Wäschestücken in Hotelqualität (Bettwäsche, Handtücher, Saunatücher, Bademäntel etc.).
Diese werden leihweise für die Dauer des Aufenthalts zur Verfügung gestellt.
Der Eigentümer haftet für Beschädigungen oder Verunreinigungen der Wäschestücke (z. B. durch Blut, Rotwein, Risse, Schnitte).
Die OH Objektbetreuung gewährleistet stets intakte, saubere Wäsche.
Ein Beziehen der Betten erfolgt nicht.
Leihwäsche muss im Vorfeld der Buchung bestellt werden; kurzfristige Buchungen sind nur nach Rücksprache möglich.

3.6 Schlüsselübergabe

Die OH Objektbetreuung kann eine Schlüsselübergabe über zentral aufgestellte Schlüsselstationen („Key Stations“) anbieten.
Der Gast erhält 48 Stunden vor Anreise per E-Mail automatisch einen individuellen Code, eine Boxnummer sowie den Abholort des Schlüssels.
Die Abholung ist ab 15 Uhr des Anreisetages bis 12 Uhr des Folgetages möglich.
Bei Nutzung der Key Station ist die Aufbewahrung und Ausgabe des Schlüssels durch die OH Objektbetreuung versichert.
Eine persönliche Schlüsselübergabe durch Mitarbeiter findet nicht statt.
Eine Schlüsselübergabe über private Schlüsselsafes liegt in der Verantwortung und Haftung des Eigentümers.
Sofern eine Schlüsselübergabe durch die OH Objektbetreuung erfolgen soll, ist die E-Mail-Adresse des Gastes zwingend erforderlich.


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4. Rechnungsstellung und Zahlung

(1) Rechnungen werden, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(2) Werden Leistungen regelmäßig erbracht, erfolgt die Abrechnung monatlich in Form einer Sammelrechnung per E-Mail.
(3) Wünscht der Auftraggeber eine postalische Zustellung, wird pro Rechnung eine Bearbeitungsgebühr von 5 € berechnet.
(4) Das Zahlungsziel beträgt grundsätzlich sieben Tage nach Zustellung der Rechnung, ohne Abzug.
(5) Die Rechnungen werden – je nach ausgeführtem Leistungsspektrum – im Namen einer der folgenden internen Fachabteilungen erstellt:
OH Objektbetreuung, Objektbetreuung Harz, OH Cosmetics oder WEBRU Media.
Jede dieser Bezeichnungen stellt eine eigene interne Sparte dar, die für die jeweilige Fachaufgabe innerhalb der Ausführung und Abrechnung zuständig ist.


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5. Personalplanung

Die Personalplanung obliegt ausschließlich der OH Objektbetreuung.
Diese bestimmt, welcher Mitarbeiter oder welche Mitarbeiterin in welchem Objekt eingesetzt wird.
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine feste Person für sein Objekt oder für die Reinigung.


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6. Haftung allgemein

Die OH Objektbetreuung haftet für Schäden nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.


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7. Datenschutz

Die OH Objektbetreuung verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO.
Detaillierte Informationen hierzu sind in der Datenschutzerklärung auf der Website www.objektbetreuung-harz.de abrufbar.


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8. Kündigung

Soweit nicht anders vereinbart, kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.


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9. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.


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10. Erreichbarkeit

Die OH Objektbetreuung ist telefonisch und per E-Mail erreichbar.
Eine Kommunikation über Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp) ist ausgeschlossen.
Die telefonische Erreichbarkeit unter 0 53 25 – 5 38 08 36 ist für Notfälle 24 Stunden täglich gewährleistet.
Anrufe werden bei Bedarf auf das Mobiltelefon des diensthabenden Notdienstmitarbeiters weitergeleitet.
Sollte dieser sich im Gespräch befinden, erfolgt eine automatische Weiterleitung zur 24-Stunden-Hotline.
Die OH Objektbetreuung bemüht sich sicherzustellen, dass ein persönlicher Kontakt mit einem Mitarbeiter innerhalb von 100 Sekunden hergestellt wird – abhängig von Tageszeit und Saison.


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11. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Gerichtsstand ist Goslar.
(4) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.


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OH Objektbetreuung
Rathausstraße 29 · 38644 Goslar-Hahnenklee
Telefon: 0 53 25 – 5 38 08 36
E-Mail: info@objektbetreuung-harz.de
Web: www.objektbetreuung-harz.de

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